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Christoph Marloh vom Fondsanbieter Grundbesitz 24 Emissionshaus GmbH über die Kette der Solarförderkürzungen und zu Kapitalsicherung mit nachhaltigen Wohnimmobilien

Hamburg, 1.4.2011. Nachdem bereits die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, Spanien, die Tschechische Republik und die Republik Italien eine hohe und teilweise rückwirkende Verringerung der Einspeisevergütungen vollzogen oder vorangekündigt hatten, hat jetzt die britische Regierung am 23. März 2011 bekanntgemacht, daß sie die Solarförderung gleichermaßen heftig vermindern will.

Demzufolge soll die Beihilfe für Photovoltaikanlagen ab 250 kW Leistung um mehr als 70 % von 29,3 p/kWh auf hinfort 8,5 p/Kilowattstunde vermindert werden. Die Bekanntmachung hatte bereits Auswirkungen: geplante Investments in England wurden von einzelnen Anbietern kurzfristig gestoppt.

Christoph Marloh, Geschäftsführer von Grundbesitz 24, dem Anbieter von nachhaltigen Wohnimmobilien-Fonds sagte dazu: "Zu den auch finanziell nachhaltigen Investments zählen namentlich Wohnimmobilien. Diese sind für über 30% des deutschen Endenergieverbrauches zuständig. Zinshäuser haben im Gegensatz zu PV-Installationen nicht nur nach 20 Jahren eine zuverlässige Exit-Perspektive, sondern lassen sich heutzutage auch ohne umfangreiche Beihilfen rentabel energetisch modernisieren. Mit energetischen Modernisierungen tragen die Nachhaltigen Wohnimmobilien Renditefonds von Grundbesitz 24 dazu bei, bestmöglichen Vermögenserhalt mit Vorteilen für Umwelt, Investoren sowie Mieter zu verbinden.". Weitere Angaben zu Christoph Marloh sind hier einsehbar.

Im Dezember 2010 hatte bereits Spanien wegen des Budgetdefizits retrograd die Förderung für Solarstrom gekürzt. Am 3. März 2011 folgte die Regierung des bislang als budgetär zuverlässig geltenden Italien. Fondsanbieter mit stark fremdfinanzierten Produkten sehen sich in diesen Ländern mit ausgeprägten Problemen konfrontiert.

Christoph Marloh, CEO von Grundbesitz 24, dem Anbieter von Renditefonds für nachhaltige Wohnimmobilien sagt dazu: "Bei massiv verschuldeten Ländern bestätigt sich neuerlich die finanzielle Hackordnung: erst PIMCO, dann die inländische Schwerindustrie, dann alle anderen Investoren. Optimale Sicherheit gewähren nur Investments, die sich von Hause aus rechnen. Das war schon zu Fuggers Zeiten so. Zinshäuser gehören zu den präferierten Anlageinstrumenten längerfristig erfolgreicher, wohlhabender Privatpersonen und Institutionen". Nähere Angaben von Christoph Marloh zu Sachwertfonds sind hier einsehbar.

Spanien hatte am 24.12.2010 eine Gesetzesnovelle veröffentlicht, wodurch die Kürzung der Förderung für Solaranlagen um 15% für die kommenden 3 Jahre erfolgen soll. Die Schmälerung betrifft auch aktuell produzierende Installationen. Sie erfolgt, obwohl die Förderung wie in Deutschland "von den Konsumenten finanziert" wird. In den Jahren 2008 und 2009 haben deutsche Solarfonds 630.000.000 Euro in spanische PV-Anlagen investiert. Deutlich gehebelte Fonds müssen in Kürze auf Auszahlungen verzichten oder sind in Gefahr, notleidend zu werden. Ob Klagen von ausländischen Geldgebern vor spanischen Gerichten Erfolg haben werden, erscheint ungewiß.

Am 03. März 2011 hatte die italienische Administration die Verabschiedung des Regierungsgesetzes (decreto legislativo) zur Implementation der Direktive 2009/28/EG zur Unterstützung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ("Neue Energiedekret") bekanntgemacht. Entgegen den Erwartungen, die das Dekret vom 6. August 2010 ("Conto Energia 3") erweckt hatte, wird mit der Verabschiedung des Neuen Energiedekrets die Planung und Fortführung von derzeit laufenden Investments in gravierender Weise gefährdet. Hierdurch kann der gesamten Solarindustrie in Italien bleibender Schaden zugefügt werden. Die verabschiedeten Änderungen können eine baldiges Aus privater Investments wie auch der Finanzierungen durch Finanzinstitute auslösen sowie neue Projekte verhindern. Das Neue Dekret sieht vor, dass die Subventionstarife des seit dem 1. Januar 2011 geltenden Conto Energia 3 nur noch denjenigen Photovoltaikanlagen zuerkannt werden, die bis spätestens zum 31. Mai 2011 wirklich an das Stromnetz angeschlossen werden. Alle PV-Anlagen, die nach dem 31. Mai 2011 an das Netz angeschlossen werden, erhalten die noch durch ein bis zum 30. April 2011 zu erlassendes neues Gesetz festzulegende Subventionstarife. Nach nichtamtlichen Angaben beabsichtigt die Regierung, diese Fördertarife nachhaltig zu und hierbei unter anderem die Abnahme der Materialkosten zu berücksichtigen sowie eine jährliche Begrenzung der Gesamtfördermenge vorzusehen. Selbst wenn die allgemein bekannt gewordenen Vorschriften in einigen Jahren als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, dürfte der Verlust für die junge Solarbranche immens sein.

Zu den Renditefonds für Nachhaltige Wohnimmobilien :
Die Fonds investieren in Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen in norddeutschen Ballungsräumen ab Baujahr 1960 und streben die energetisch nachhaltige Bewirtschaftung des zu erwerbenden Bestandes an. Wohnhäuser sind für mehr als 30 % des Primärenergiebedarfs verantwortlich. Durch energetische Sanierungen kann der Primärenergiebedarf je nach Baujahr um bis zu 80% reduziert werden. Für die Objekte im Bestand des ersten Fonds ist ein Primärenergieverbrauch von weniger als 100 kWh/m2a sowie eine gesamte Einsparung von 102 Millionen Kilowattstunden bzw. 10,2 Millionen Ltr. Heizöl vorgesehen. Mit der eingesparten Energie ließe sich Wärmedamm-Material für eine Kleinstadt von über 4.000 Einfamilien-Wohnhäusern erzeugen. Der Renditefonds verbindet eine geplante Nachsteuer-Rendite von 6,9% p.a. mit dem erhöhten Schutz von Mietern vor künftig weiter steigenden Energiepreisen. Die fortlaufenden Auszahlungen betragen durchschnittlich 4,6 % per annum Sie beginnen mit 2,7 Prozent in 2011 und steigen auf 7 % p.a. zum Ende der Laufzeit. Am Ende der Laufzeit erfolgt zusätzlich zu den laufenden Auszahlungen und der Kapitalrückzahlung eine zusätzliche Auszahlung an die Investoren aus dem prognostizierten Verkaufsgewinn. Durch frühzeitige Koordination mit den Behörden werden potentiell gegebene soziale Belange von Mietern berücksichtigt.

Über Grundbesitz 24:
Die Grundbesitz 24 GmbH verfügt über eine erfolgreiche Leistungsbilanz im Arbeitsgebiet der Akquisition, der Erwerbsfinanzierung, der Objektentwicklung, der laufenden Bewirtschaftung und der Veräußerung von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen. Unter der Leitung des Geschäftsführers Rudolf Marloh hat die Grundbesitz 24 GmbH von 2002 bis 2005 einen Wohnimmobilienbestand in Höhe von Euro 6,8 Millionen erworben, mit einer Gewinnmarge in Höhe von 7Prozent bewirtschaftet und mit einem Vorsteuergewinn in Höhe von 26% vermarktet (IRR der GmbH=8% vor Steuern). Zuvor hatte Herr Marloh als alleiniger Geschäftsführer der Telos Haus und Grund Hamburg GmbH von 1997 bis 2000 einen Bestand an Wohnimmobilien von Euro 37,8 Mio. erworben, mit einer Gewinnmarge von 9 Prozent bewirtschaftet und mit einem Gewinn von 20 Prozent veräußert (IRR der GmbH = 11% vor Steuern).

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